Offizielle Informationen zur Pflegekasse
Für weiterführende Informationen zur Kostenübernahme empfehlen wir offizielle Quellen wie:
UNSER SERVICE:
Oftmals steht einem im Alter ein Ortswechsel in der Form eines Umzuges bevor, und man ist auf Hilfe angewiesen. Wir haben uns auf Seniorenumzüge in ganz NRW spezialisiert und unterstützen sie bei allen anfallenden Arbeiten sowie mit unserem Fachwissen.
Umzugskosten können in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden, sofern sie einen anerkannten Pflegegrad besitzen. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 4180€, der in den meisten Fällen alle anfallenden Kosten eines Umzuges abdeckt. Ziehen mehrere pflegebedürftige Personen gleichzeitig um, kann sich dieser Betrag ggf erhöhen.
Zu den übernahmefähigen Kosten zählen:
Wir unterstützen Sie in ganz NRW dabei, Ihren Umzug über die Pflegekasse stressfrei und professionell umzusetzen. Gerne auch mit anschließender Entrümpelung, Haushaltsauflösung und kompletter Organisation. Diese Kosten werden nur in bestimmten Fällen von der Pflegekasse getragen und bedürfen einer gesonderten Abstimmung.
Als regionaler Anbieter für Umzüge und Haushaltsauflösung in NRW bieten wir Ihnen einen kompletten Service:
Der Umzug muss als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes anerkannt werden. Das ist der Fall, wenn der Umzug die häusliche Pflege und die selbstständige Lebensführung erleichtert. Ziehen sie zum Beispiel von der ersten Etage in eine Wohnung im Erdgeschoß, ist somit schon eine Verbesserung des Wohnumfeldes gegeben, da sie im Alter keine beschwerlichen Treppen mehr zu bewältigen haben.
Wenn Ihr Umzug über die Pflegekasse in NRW genehmigt wird, können folgende Leistungen übernommen werden:
Damit die Kosten übernommen werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Der bürokratische Aufwand kann schnell überfordern, wir nehmen Ihnen das ab. Deshalb unterstützen wir Sie bei:
Wichtig ist, den entsprechenden Antrag im Vorfeld des Umzuges zu stellen und die Kostenübernahme vorab zu klären.
Durch entsprechende Formulare und Abtretungserklärungen können wir nach dem Umzug selbstständig mit der Pflegekasse abrechnen und sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Wir beraten Sie gerne, von der Antragsstellung bis hin zur Ausführung.
Unser Ziel: Ein reibungsloser Umzug, ohne Stress und ohne finanzielle Unsicherheit.
Jetzt beraten lassen und Ihren Umzug mit der Pflegekasse planen
Ja, wenn der Umzug die Wohnsituation verbessert, kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 € gewährt werden.
Sofern sich das Wohnumfeld verbessert, sei es durch den Umzug von einer Etagenwohnung in eine Erdgeschoßwohnung oder bei kürzerer Distanz zur pflegenden Person, zahlt die Pflegekasse die Umzugskosten.
Entsprechende Anträge müssen bei der zuständigen Pflegekasse angefordert und ausgefüllt werden. Hier unterstützen wir Sie gerne.
Wir vom HNE Service aus Grefrath arbeitet mit allen Pflegekassen zusammen.
Ein Pflegegrad muss vorliegen und der Umzug muss die Selbstständigkeit oder Pflege erleichtern.
Ja, der Antrag muss unbedingt vor Beginn gestellt und genehmigt werden.
Teilweise ja – wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Umzug steht und notwendig ist.
In vielen Fällen ja, wenn ein Dienstleister wie wir die Abwicklung übernimmt.
Das variiert je nach Kasse, dauert aber meist wenige Wochen.
Alles, was die Pflege erleichtert – z. B. barrierefreies Wohnen oder kürzere Wege.